12.09.23
Wirtschafts- und Sozialrat (Bindeglied zwischen UN und Nebenorganisationen)
Internationaler Gerichtshof
Treuhandrat (ehemalig Verwaltung kolonialer Gebiete. Aktuell inaktiv)
193 Mitgliedstaaten
Jeder Staat mit einer Stimme
Einfache Mehrheit für die meisten Entscheidungen
2 / 3 Mehrheit für ausgewählte Entscheidungen. Z.B. für die Wahl nichtständiger Mitglieder des Sicherheitsrates und Aufnahme neuer Mitgliedstaaten
Wählt u.a. die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates, die Richter des internationalen Gerichtshofs und die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates
Interne Kompetenzen: legislative Funktion, Auseinandersetzen mit jedem beliebigen Thema internationaler Bedeutung, Wahl des Generalsekretärs
Externe Kompetenzen: Resolutionen mit empfehlendem aber nicht bindendem Charakter
15 Mitglieder. Daraus 5 ständig (USA, Fr, Gb, Ch, Ru) und 10 nicht ständig. Die ständigen Mitglieder haben bei Entscheidungen ein Vetorecht. Die 10 nichtständigen setzten sich aus 3 afrikanischen, 2 asiatischen, 2 lateinamerikanischen, 2 westeuropäischen und einem osteuropäischen Staaten zusammen.
Beschlüsse mit Zustimmung einer 3 / 5 Mehrheit (unter 2 / 3) und ohne Veto durch ein ständiges Mitglied
Interne Kompetenzen: Vorschlag zur Wahl des Generalsekretärs, Empfehlung zur Aufnahme von Mitgliedern in die UN, Wahl der Mitglieder des internationalen Gerichtshof.
Externe Kompetenzen: Für alle UN Mitglieder völkerrechtlich bindende Resolutionen, Anwendung von Gewalt zur Wahrung des Weltfriedens (durchgeführt durch externe Orange), Untersuchung von Konflikten und förmliche Feststellung einer Friedensbedrohung.
Koordination der Organe der UN
Lenken der Aufmerksamkeit des Sicherheitsrates
Registriert völkerrechtliche Verträge